Die neue DGUV Information 208-016 zur Verwendung von Leitern und Tritten einfach erklärt
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat im August 2022 Informationsschrift über die Verwendung von tragbaren Leitern und Tritten überarbeitet. Wir erklären Ihnen in einfachen Worten, was hierbei zu beachten ist.
Das Original-Dokument (48 Seiten) kann hier heruntergeladen werden.
Die Richtlinie weist auf die Gefahren beim Einsatz von tragbaren Leitern hin. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ist das Risiko eines Absturzes von einer Leiter für den geplanten Einsatz zu bewerten. Es ist abzuwägen, ob nicht sicherere Arbeitsmittel, wie eine Hubarbeitsbühne eingesetzt werden sollten. Die DGUV Information 208-016 erläutert die Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) über die Verwendung von tragbaren Leitern und Tritten.
Steigleitern werden nicht behandelt.
Wesentliche Neuheiten zur letzten Ausgabe:
- Die TRBS 2121 Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leiter“ wird inhaltlich adaptiert. Darüber hinaus werden noch Tipps und Hinweise zur sicheren Verwendung von Leitern gegeben.
- Leiterklassen nach DIN EN 131-2 für den beruflichen und privaten Gebrauch werden erläutert
- Die Verwendung von Standverbreiterungen (Quertraversen)für Anlegeleitern (Länge >3m) wird beschrieben.
- Teleskopleitern nach DIN EN 131-6 (mit ineinander laufenden Holmen) und Glasreinigerleitern mit Stufen sind aufgenommen
- Die Beschreibung von Leiterzubehör zur Erhöhung der Sicherhjeit wurde erweitert.
- Die Checkliste zur Prüfung von Leitern wurde erweitert. Wir empfehlen die Verwendung der kostenlosen Leiter-Prüf-App.
- Neue Sicherheits-Piktogramme für Leitern und Tritte werden vorgestellt.