Die aktuelle TRBS 2121 Teil 2: Technische Regeln für Betriebssicherheit für die Verwendung von Leitern

Aktuelles zur Nutzung von Leitern auf Baustellen 2024

Es kursieren leider verstärkt Gerüchte, dass die Nutzung von Leitern auf Baustellen nicht mehr zulässig sei bzw. dass diese in Kürze verboten werden sollen. Wir haben uns deshalb an die für Leitern zuständige Verwaltungsdirektion der DGUV um Stellungnahme gebeten.

Hier die Antwort der DGUV (Stand September 2024):

Tragbare Leitern sind auf der Grundlage der (BetrSichV) zulässige Arbeitsmittel. Die Verwendung von tragbaren Leitern werden in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) im Anhang 1 (zu § 6 Absatz 1 Satz 2) geregelt.

Die Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 2121- Teil 2 konkretisieren die Betriebssicherheitsverordnung.

Danach dürfen tragbare Leitern als Arbeitsplatz und auch als Zugang zu/Abgang von hochgelegenen Arbeitsplätzen verwendet werden.

Die Verwendung einer tragbaren Leiter ist nach der BetrSichV und der TRBS 2121-Teil 2 Einschränkungen unterworfen.

Die Betriebssicherheitsverordnung fordert in Anhang 1, Abschnitt 3.1.4:

„Die Verwendung von Leitern als hoch gelegene Arbeitsplätze [...] ist nur in solchen Fällen zulässig, in denen a) wegen der geringen Gefährdung und wegen der geringen Dauer der Verwendung die Verwendung anderer, sichererer Arbeitsmittel nicht verhältnismäßig ist und b) die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die Arbeiten sicher durchgeführt werden können.“

In einer Gefährdungsbeurteilung sind insbesondere das Arbeitsmittel, das Arbeitsverfahren sowie die Arbeitsumgebung zu berücksichtigen.

Die DGUV Information 208-016 „ Die Verwendung von Leitern und Tritten“ gibt weitere Hinweise zur sicheren Verwendung dieser Arbeitsmittel.

Derzeit wird eine neue DGUV Information mit dem Arbeitstitel „Aufstiege“ erarbeitet. Auch in dieser Schrift wird die tragbare Leiter als Aufstieg aufgeführt werden.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt seit dem Wegfall verschiedener Unfallverhütungsvorschriften den Umgang mit Arbeitsmitteln. Ein Leiterverbot müsste in dieser Verordnung erfolgen.Über eine beabsichtigte Änderung der BetrSichV würde ich im Vorfeld informiert werden. Dies steht derzeit aber nicht zur Diskussion.

TRBS 2121 Teil 2: Stufe statt Sprosse? Kein Aus für die Sprossen-Leiter!

Was ist neu? Die wichtigsten Änderungen der TRBS 2121-2 in Kürze (Stand 02/2021)
Das Wichtigste vorab: die Benutzung von Leitern (sowohl mit Sprossen als auch  mit Stufen) ist erlaubt. Es müssen keine neuen Leitern gekauft werden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialesbzw. der Ausschuss für Betriebssicherheit haben unter Mitwirkung der BG Bau (DGUV) bzw. der BAUA  bereits zum Dezember 2018 ohne Übergangsfrist die Technischen Regeln für Betriebssicherheit überarbeitet. Leider wird über die Auswirkungen dieser Richtlinie für Handwerker auf Baustellen unzureichend und zum Teil falsch informiert. Das vollständige Original-Dokument TRBS 2121-2 der BAUA können Sie hier herunterladen.Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Auszüge aus der Vorschrift mit einer praktischen Erläuterung. Zitate aus der Richtlinie sind kursiv gesetzt.

Leiter als Arbeitsplatz - Leiter als Zugang - Was ist noch erlaubt?

Sie wollen rauf und runter: Leiter als Zugang zu hoch gelegenen Arbeitsplätzen

Wollen Sie die Leiter als Zugang zu einem hoch gelegenen Arbeitsplatz verwenden? Wie hoch darf man auf eine Leiter?
Leitern (mit Sprossen oder Stufen) können bis 5 m Höhe eingesetzt werden.
Sie können die Sprossen- oder Stufen-Leiter auch für Höhenunterschiede von mehr als 5 m verwenden, wenn dies nur „selten“ geschieht (der Begriff „selten“ ist nicht genauer definiert).

Vgl. TRBS 2121-2 § 12

4.2.3 Leiter als Zugang zu/Abgang von hochgelegenen Arbeitsplätzen
Die Verwendung von Leitern als Zugang zu oder zum Abgang von hochgelegenen Arbeitsplätzen ist zulässig, wenn der zu überwindende Höhenunterschied maximal 5 m beträgt und

  • wegen der geringen Gefährdung und der geringen Verwendungsdauer die Verwendung anderer, sichererer Arbeitsmittel nicht verhältnismäßig ist und
  • die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass der Zugang und Abgang sicher durchgeführt werden können.

Wird die Leiter als Zugang zum Erreichen von Arbeitsplätzen sehr selten benutzt, darf der zu überbrückende Höhenunterschied auch mehr als 5 m betragen.


Sie wollen auf der Leiter arbeiten: Leiter als hoch gelegener Arbeitsplatz

Darf man wirklich nur noch von Stufen aus arbeiten? Oder darf eine Sprossenleiter verwendet werden? Welche Leitern dürfen als Arbeitsplatz verwendet werden?
Auf Sprossenleitern darf nach wie vor gearbeitet werden, wenn diese in Kombination mit einer Plattform, wie beispielsweise einem Einhänge-Trittpodest, verwendet wird. Alternativ kann auch eine Stufenleiter mit einer Stufentiefe von mindestens 80 mm verwendet werden.
Auch Arbeiten in der Höhe können weiter von Leitern aus verrichtet werden: Bis 2 m Arbeitshöhe ohne weitere Einschränkung, zwischen 2m und 5m Arbeitshöhe nur für eine Arbeitsdauer von bis zu 2 Stunden pro Arbeitschicht.

Vgl. TRBS 2121-2 § 12

4.2.4 Leiter als hochgelegener Arbeitsplatz
Die Verwendung von Leitern als hochgelegener Arbeitsplatz ist nur zulässig

  • bis zu einer Standhöhe von 2 m und

  • bei einer Standhöhe zwischen 2 m und 5 m, wenn nur zeitweilige Arbeiten ausgeführt werden,
    (...)
    Zeitweilige Arbeiten sind Arbeiten, die einen Zeitraum von zwei Stunden je Arbeitsschicht nicht überschreiten, wie z.B. Wartungs-, Instandhaltungs-, Inspektions-, Mess-und Montagearbeiten.

Darf auf einer Sprossenleiter in Ausnahmefällen noch gearbietet werden?
Auch das Arbeiten auf Sprossenleitern (mit Sprossentiefe < 80mm) ist in besonders begründeten Ausnahmefällen noch zulässig.
Der Arbeitgeber muss diese besonderen Fälle in der Gefährdungsbeurteilung dokumentieren.

 


Wichtig beim Arbeiten auf der Leiter: Sprossen-Leiter in Kombination mit Einhänge-Trittpodest oder Stufenleiter

Sind Sprossenleitern noch zulässig?
Sie müssen entweder eine Stufenleiter(mit mind. 8 cm Stufentiefe) oder eine Sprossen-Leiter in Kombination mit Einhänge-Trittpodest verwenden. In Kombination mit einem Einhänge-Trittpodest wird die Sprosse gewissermaßen zur Stufe bzw. Plattform, auf der Sie beim Arbeiten mit beiden Füßen bequem und sicher in der gewünschten Höhe (bis 5 m) stehen können. Solche Podeste werden einfach an der Sprosse eingehängt. Sie werden von vielen Herstellern für 30-50 EUR angeboten.

Vgl. TRBS 2121-2 § 12

Aufgrund der Absturzgefährdung und der höheren ergonomischen Belastung dürfen tragbare Leitern als hochgelegener Arbeitsplatz nur verwendet werden, wenn der Beschäftigte mit beiden Füßen auf einer Stufe oder Plattform steht und der Standplatz auf der Leiter nicht höher als 5 m über der Aufstellfläche liegt.

Die Aussage, dass Sprossenleitern ab sofort verboten sind und künftig nur noch von Stufenleitern aus gearbeitet werden darf, ist also falsch.
Ein Einhänge-Trittpodest ist ganz klar eine kostengünstige Alternative zum Kauf einer Stufenleiter.

 


Gefährdungsbeurteilung für die Verwendung von Leitern

Wie auch bisher müssen Sie eine Gefährdungsbeurteilung (gemäß TRBS 1111) durchführen und prüfen sowie dokumentieren, ob eine Leiter wirklich das geeignete Arbeitsmittel ist. So soll die Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz abgeschätzt werden.

Vgl. TRBS 2121-2 § 3

Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 BetrSichV sind die bei der Verwendung von Leitern auftretenden Gefährdungen zu beurteilen sowie die notwendigen Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu ermitteln. Dabei sind die verschiedenen Leiterbauarten, ihre Anbauteile und ggf. das Zubehör zu berücksichtigen.

Auch sollen Sie überlegen, ob andere Arbeitsmittel, wie eine Hubarbeitsbühne oder ein Gerüst für die geplanten Arbeiten nicht besser geeignet sind. Am besten arbeiten Sie hier mit einer Checkliste, in etwa wie folgt:

Vgl. TRBS 2121-2 § 3

In der Gefährdungsbeurteilung ist auch zu prüfen, ob für die vorgesehenen Tätigkeiten kein sichereres Arbeitsmittel als Leitern verwendet werden kann. Sicherere Arbeitsmittel sind z. B. Gerüste oder Hubarbeitsbühnen.

Leitern mit Sprossen sind auf Baustellen also weiterhin erlaubt:

Vgl. TRBS 2121-2 § 12

4.2 Verwendung
(...)
Zur Verwendung müssen

  • Leitern standsicher und sicher begehbar aufgestellt sein, sodass die Stufen/ Sprossen in horizontaler Stellung bleiben.

Selbstverständlich sollten Sie auf den sicheren Stand achten und darauf, dass die Leiter gegen Umfallen gesichert ist.
Die Gefährdungsbeurteilung muss von fachkundigen Personen durchgeführt werden.
Die Richtlinie hilft also, Beschäftigte bei der Verwendung von Leitern vor Gefährdungen zu schützen.

TRBS-konformes Zubehör für ihre Leiter finden hier


TRBS 2121 Teil 2 einfach erklärt - Info Flyer zum Download

Laden Sie den Info Flyer mit den wichtigsten Änderungen der aktuellen TRBS 2121-2 als Whitepaper herunter

TRBS 2121-2 Technische Regel für Betriebssicherheit Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern

Eine Stellungnahme des Verbandes Deutscher Leitern- und Fahrgerüstehersteller e.V


DGUV Vorschrift 38 - Welche Auswirkung hat die neue Unfallverhütungsvorschrift (UVV Bauarbeiten) auf das Arbeiten mit Leitern?

Die DGUV Vorschrift 38, auch bekannt als Unfallverhütungsvorschrift (UVV), regelt die Absicherung bei Bauarbeiten. Neben Vorschriften zu Absturzsicherungen sind Verantwortlichkeiten des Unternehmers definiert. Es wird auch auf Arbeitsplätze und Verkehrswege eingangen. Speziell in Paragraph 8, Absatz 7 erfolgt die Regelung zum Einsatz von Leitern auf einer Baustelle. Diese Regelung ist weitestgehend an die Richtlinien der TRBS 2121-2 angelehnt. Es wird auch ausdrücklich erwähnt, dass Arbeiten auf tragbaren Leitern mit Sprossen zulässig ist, wenn es keine sichere Alternative gibt.

Etwas Verwirrung gab es bezüglich der Begrenzung des maximalen Höhenunterschieds von 5m, wenn eine Leiter zum Aufstieg genutzt wird. Dies ist ja in der TRBS anders definiert. Die DGUV hat aber auf diesen Widerspruch reagiert. In der DGUV Regel 101-038 werden Konkretisierungen vorgenommen:

Vgl. DGUV Regel 101-038, Abs. 8.7
"Wird eine Leiter als Zugang zum Erreichen von Arbeitsplätzen sehr selten benutzt, darf der zu überbrückende Höhenunterschied auch mehr als 5,00 m betragen. Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit sind die baulichen Begebenheiten zu berücksichtigen."

Mit dieser Präzisierung folgt die UVV wieder den Vorgaben der TRBS. Eine Leiter kann demnach bei sehr seltener Nutzung auch für Aufstiege von mehr als 5 m Höhenunterschied genutzt werden.

Was sind die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)?

Der aktuelle Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und Hygiene und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse werden in den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2121-2) dokumentiert. Die TRBS ist eine Konkretisierung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Es geht um die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen. Ziel ist die Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen und die Ableitung von geeigneten Maßnahmen. Der Unternehmer bzw. Arbeitgeber kann durchaus andere Lösungen wählen. Er muss dabei dokumentieren, dass die Verordnung im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG in Verbindung mit § 3 BetrSichV und der TRBS gleichwertig erfüllt wird.

Wer erstellt die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)?

Der Ausschuss für Betriebssicherheit erstellt die TRBS und passt sie bei Bedarf an. Offizieller Herausgeber ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Ministerialblatt.

Seit wann sind die neuen Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) gültig?

Die neue TRBS 2121-2 für Leitern ist im Dezember 2018 erschienen (GMBl 2018 S. 1171 [Nr. 58/59])
Bei der Anwendung ist auch die TRBS 2121 vom Juli 2018 zu beachten.

Sind die neuen Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) rechtsverbindlich?

Technische Regeln sind kein Gesetz und daher auch nicht rechtsverbindlich. Durch die sogenannte Vermutungswirkung kann ein Arbeitgeber jedoch davon ausgehen, dass er relevante Anforderungen der zugrundeliegenden Gesetze und Verordnungen (hier BetrSichV) erfüllt, wenn er die TRBS 2121-2 einhält. Wie beschrieben, kann der Unternehmer auch eine andere Lösung wählen. Er muss dann sicherstellen und dokumentieren, dass damit mindestens die gleiche Sicherheit und der gleiche Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreicht wird.

Was ist eine Sprossenleiter? Was ist eine Stufenleiter?

Sprossen und Stufen sind in der Leiternorm EN 131-1 definiert .
Eine Sprosse ist ein Auftritt mit einer Standfläche von vorne nach hinten von weniger als 80 mm und mindestens 20 mm.
Stufen liegen waagerecht und haben eine Standfläche von vorne nach hinten 80 mm oder mehr.

Wenn Sie sich detaillierter über Mauderer Sprossen- oder Stufenleitern informieren möchten schauen sie unter der Rubrik Sprossenleiter oder Stufenleiter vorbei.

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